Allgemeine Summerdancejam Reisebedingungen


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Teilnahmebedingungen 
 
1   Abschluss des Reisevertrages mit Ihrer Reiseanmeldung auf der Grundlage unserer Ausschreibung
bieten Sie uns den Abschluss des Reisevertrags verbindlich an. Der Reisevertrag kommt mit der
Annahme der Anmeldung durch uns zustande. Über die Annahme, für die es keiner besonderen Form
bedarf, informieren wir Sie durch Übersendung der Reisebestätigung bis spätestens 2 Wochen vor Reisebeginn.

1.2 Informieren Sie uns bitte rechtzeitig wenn Sie
10 Tage vor Anreisetermin ihre Reisebestätigung
noch nicht erhalten haben sollten, damit wir Ihnen noch rechtzeitig alle wichtigen Informationen
zuschicken können. 

2. Zahlungsinformationen

2.1 Zahlung durch Einzugsermächtigung 

Durch das Lastschriftverfahren autorisiert der Buchende das Lastschriftmandat
an den Reiseveranstalter nach Maßgabe eines elektronischen Mandat Verfahrens.
Nach Abschluss der elektronischen Reisebuchung übermittelt der Reiseveranstalter dem Buchenden zusammen mit der
Buchungsbestätigung mindestens 24 Stunden vor Fälligkeit des Reisepreises eine 
Vorabinformation (Pre-Notification) über den abzubuchenden Lastschriftbetrag für die komplette Reise.
Der Buchende sichert dem Reiseverantstalter zu, dass das zu belastende Konto eine ausreichende
Deckung aufweist, und wird anderenfalls für sämtliche Mehrkosten aufkommen, die dem Reiseveranstalter aufgrund einer Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen.

Die komplette Reise wenn nicht anders vereinbart in 2 Raten abgebucht. Die erste Rate in Höhe 177,00 € ist per annahme der Reise per sofort fällig wird aber spätestens im zweiten Monat vor Reiseantritt gebucht. 
Der restliche offene Betrag inklusive aller Rabatte und Zusatzkosten wird spätestens einen Monat vor Reiseantritt gebucht.

2.2 Zahlung durch Überweisung 

Bei Bezahlung duch überweisung ist der komplette Betrag bei Annahme der Reise und übersendung der Reisebestätigung duch den Reiseveranstalter per sofort fällig. Die Reisekosten und Bankdaten werden mit der Reisebestätigung übermittelt.

2.3 Wenn der vereinbarte Reisepreis bis zum Reiseantritt nicht vollständig bezahlt ist, berechtigt uns
dies zur Auflösung des Reisevertrages und zur Berechnung von Schadensersatz in Höhe der
entsprechenden Rücktrittsgebühren, vorausgesetzt, es läge nicht bereits zu diesem Zeitpunkt ein
zum Rücktritt berechtigender Reisemangel vor. 
 
2.4. Wenn Sie Zahlungen nicht zu den vereinbarten Terminen leisten und wir Sie deshalb mahnen
müssen, sind wir berechtigt, eine Mahnkostenpauschale in Höhe von € 15,00 zu erheben. 

3. Leistungen, Preise

3.1. Für den Umfang der vertraglichen Leistungen sind die Leistungsbeschreibungen in unseren 
Ausschreibungen, so wie sie Vertragsgrundlage geworden sind, sowie die hierauf Bezug nehmenden
Angaben in der Reisebestätigung verbindlich. Nebenabreden, die den Umfang der vertraglichen
Leistungen
verändern, bedürfen einer ausdrücklichen Bestätigung.
3.2. Ihre Reise beginnt und endet
- je nach Ihrer gebuchten Aufenthaltsdauer
- zu den in der Leistungsbeschreibung ausgeschriebenen Abreise- und Ankunftsterminen.

4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzperson
 
4.1. Sie können jederzeit vor Reisebeginn von der Reise zurücktreten. Der Rücktritt muss unter
Angabe Ihres vollständigen Vor- und Zunamens und schriftlich an 

summerdancejam
KEGS - BERLIN GmbH & Co KG
Caseler Straße 2a
13088 Berlin 

erfolgen.

Maßgebend für den Rücktrittszeitpunkt ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei 
KEGS-Berlin GmbH & Co Kg
 
4.2. Treten Sie vom Reisevertrag zurück oder treten Sie die Reise nicht an (z.B. wegen verpasster
Anschlüsse), können wir angemessenen Ersatz für die getroffenen Reisevorkehrungen und unsere
Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes werden gewöhnlich ersparte
Aufwendungen und gewöhnlich mögl. anderweitige Verwendungen der Reiseleistungen von uns
berücksichtigt. Es bleibt Ihnen unbenommen nachzuweisen, dass
keine oder wesentlich geringere Kosten entstanden sind als mit den vorstehenden Pauschalen oder den Stornoregelungen zu den
jeweiligen Leistungsbeschreibungen ausgewiesen.

4.3. Die Höhe richtet sich nach dem Reisepreis. In der Regel
-
vorbehaltlich bei Reiseleistungen von

summerdancejam KEGS - BERLIN GmbH & Co KG
betragen die Rücktrittspauschalen, die wir im Falle Ihres Rücktritts von 
der Reise je angemeldetem Teilnehmer fordern müssen, jeweils pro Person

ab Anmeldung wird eine einmalige Arbetisgebühr von 30,00 € fällig bei Rücktritt

ab dem 6 Tag vor Reiseantritt werden 50 % der Reisekosten fällig
,
am Tag des Reiseantritts oder bei Nichterscheinen 90 %.

der kompletten Reisekosten. 

6. Reise-Versicherungen

Eine Reiserücktrittskostenversicherung ist im Reisepreis nicht eingeschlossen. Wir empfehlen eine
solche Versicherung, bei Buchung des Summer Dance Jam Camps abzuschließen. Für Ihre Sicherheit
insgesamt empfehlen wir den Komplett-bzw. Basisschutz.
Wir sind mit der Schadensregulierung nicht befasst.

6. Rücktritt durch den Reiseveranstalter
Wird eine ausdrücklich ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, sind wir berechtigt,
die Reise bis zu vier Wochen vor Reisebeginn abzusagen. Auf den Reisepreis geleistete Zahlungen
werden unverzüglich erstattet. 
 
7. Höhere Gewalt

Zur Kündigung des Reisevertrages wegen höherer Gewalt wird auf §651j
BGB verwiesen, der lautet:
 
(1) Wird die Reise infolge bei Vertragsabschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich
 erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Reiseveranstalter als auch der 
Reisende den Vertrag allein nach Maßgabe
dieser Vorschrift kündigen. 
 
(2) Wird der Vertrag nach Absatz 1 gekündigt, so finden die Vorschriften des §651 e Abs. 3 Sätze 1
und 2, Abs. 4 Satz 1 Anwendung.
 
8. Datenschutz und allgemeine Bestimmungen
 
8.1 Die Erhebungen und Verarbeitungen aller Person
einbezogenen Daten erfolgen nach den deutschen gesetzlichen Datenschutzbestimmungen. Es werden nur solche persönlichen Daten
erhoben und an Partner weitergeleitet, die zur Abwicklung Ihrer Reise notwendig sind. Diese und
unsere Mitarbeiter sind von uns zur Verschwiegenheit auf das Datengeheimnis verpflichtet.
Datenübermittlung an staatliche Stellen oder Behörden erfolgen nur im
Rahmen gültiger
Rechtsvorschriften.
8.2 Einzelheiten dieser Prospekte entsprechen dem Stand bei Drucklegung.
8.3 Erkennbare Druck-und Rechenfehler berechtigen uns zur Anfechtung des Reisevertrages. 
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